Worum geht es?
Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die unterstützend und ergänzend die Lücken des psychiatrischen und des klassischen psychotherapeutischen Angebots schließt oder diese erweitert.
Was sind Ziele der Soziotherapie?
Zukünftige Krankenhausbehandlungen sollen mit Hilfe der Soziotherapie vermieden, ersetzt oder verkürzt werden. Darüber hinaus kann aber auch das Ziel darin bestehen, notwendige Krankhausbehandlungen/medizinische Behandlungen mit Unterstützung der Soziotherapie zu ermöglichen.
Weitere Ziele der Soziotherapie sind:
- Die gesundheitliche Stabilisierung
- Förderung und Aktivierung von vorhandenen Ressourcen
- Selbstständigkeit und Eigeninitiative fördern
- Hilfe in Krisensituationen sowie Förderung der Handlungskompetenz mit Krisensituationen umzugehen und diese zu vermeiden
- Unterstützung und Training ärztlich und/ oder therapeutische Maßnahmen selbstständig in Anspruch zu nehmen
- Verbesserung und Erhalt der sozialen Kompetenzen
- Entwicklung von Perspektiven
Was sind Methoden der Soziotherapie?
- Individuelle Hilfeplanung
- Erarbeitung der krankheitsbeeinflussenden Faktoren
- Gespräche über Situationen, Krankheit, Probleme und Ängste des erkrankten Menschen
- Tagesstrukturierung und lebenspraktisches Training
- Förderung und Erhalt von sozialen Kontakten
- Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen
- Rechtzeitiges Erkennen von Krisen, um eine erhebliche Verschlimmerung zu vermeiden oder Hilfen zu vermitteln
- Koordinationshilfen zur Nutzung des vorhandenen Hilfesystems
Für wen ist Soziotherapie geeignet?
Die Soziotherapie richtet sich an Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, durch die eine der folgenden Einschränkungen vorliegt:
- stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung
- Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
- Einschränkung in der Wegefähigkeit (z.B. durch Ängste)
- Einschränkung in der selbstständigen Inanspruchnahme
- ärztlich oder therapeutisch verordneter Maßnahmen
- es liegt eine relevante Co-Morbidität vor (eine weitere psychiatrische oder somatische Erkrankung)
Wer übernimmt die Kosten der Soziotherapie?
Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 Prozent leisten. Die Krankenkasse veranschlagen mindestens 5 Euro maximal 10 Euro pro Behandlungstag. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten unter Umständen weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Unter dem 18. Lebensjahr müssen keinen Eigenanteil leisten.
Wichtig zu wissen:
- Laut Richtlinien gibt es keine Altersbegrenzung für die Inanspruchnahme der Soziotherapie. Wir arbeiten mit Patienten und Patientinnen ab dem 14. Lebensjahr
- Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf 120 Einheiten Soziotherapie in einem Leistungszeitraum von 3 Jahren
- Auch Privatpatienten und Privatpatientinnen können die Soziotherapie in Anspruch nehmen, sie sollten lediglich im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme klären
- Wir verstehen Soziotherapie als Akuthilfemaßnahme
Wer darf Soziotherapie verordnen?
- Hausärzte- und ärztinnen dürfen eine Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung der Soziotherapie ausstellen, dies beinhaltet maximal 5 Einheiten die jedoch bei der Ausstellung einer Verordnung der Soziotherapie von einem Facharzt vom Kontingent abgezogen werden
- Fachärzte- und ärztinnen der Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde
- Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten- und therapeutinnen
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten- und therapeutinnen
- Auch Institutsambulanzen dürfen Verordnungen ausstellen, jedoch muss berücksichtigt werden, dass diese teilweise Behandlungsverträge mit den Krankenkassen haben, in denen sie als Leistungserbringer der Soziotherapie benannt sind
- Kliniken haben im Rahmen des Entlassmanagement die Möglichkeit Soziotherapie zu verordnen, jedoch ist die Verordnung nur 7 Tage gültig
Wichtig:
Andere Vertragsärztinnen oder -ärzte können an einen der o.g. Fachärzte- und -ärztinnen überweisen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese Überweisung selbständig in Anspruch zu nehmen, können unsere Soziotherapeuten und Soziotherapeutinnen Sie gerne unterstützen!
An folgenden BSG Standorten bieten wir Soziotherapie für Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung an:
- Soziotherapie Dortmund
- Soziotherapie Recklinghausen
- Soziotherapie Gelsenkirchen
- Soziotherapie Herne
- Soziotherapie Bochum
- Soziotherapie Herten
- Soziotherapie Marl
- Soziotherapie Oer-Erkenschwick
- Soziotherapie Castrop-Rauxel