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FAQ

Finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS), dem Ambulant Betreuten Wohnen (ABW oder BEWO) sowie zur Soziotherapie und einigen weiteren Themen. Alles, was Sie wissen müssen, an einem Ort!

Was Sie zum Thema AVGS wissen sollten:

Ein AVGS ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Es handelt sich dabei um einen Gutschein, den die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter an Arbeitssuchende ausgeben können, um ihnen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder der Stabilisierung ihrer gesundheitlichen Situation zu helfen. Mit einem AVGS können Sie beispielsweise ein Einzelcoaching bei der BSG in Anspruch nehmen. Bei unseren Standorten finden Sie auch ein AVGS Einzelcoaching in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines AVGS je nach individueller Situation unterschiedlich sein können.

Wir bieten Ihnen verschiedene AVGS-Maßnahmen, für die Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) einlösen können. Gerne können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen und eine AVGS Beratung in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Sie benötigen.

Einen AVGS beantragen oder einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Bürgergeld) stellen möchten, können Sie dies bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter tun.  Dort können Sie einen Termin vereinbaren und alle notwendigen Unterlagen einreichen.

Sollten Sie ein konkretes AVGS-Coaching in Anspruch nehmen wollen (beispielsweise unser Modulares Integrationscoaching), können Sie auch einen Flyer mit zu ihrer persönlichen Ansprechperson mitnehmen und mit dieser über Ihre Teilnahme sprechen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei!

Der Unterschied zwischen dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und dem Bildungsgutschein liegt in den jeweiligen Einsatzbereichen und Zielen.

Ein AVGS ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland, das zur Unterstützung von Arbeitsuchenden bei der Aktivierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt eingesetzt wird. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Förderung der beruflichen Integration, die Arbeitssuchende dabei unterstützt, ihre Chancen auf eine Beschäftigung zu verbessern.

Der AVGS kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie z.B. für Bewerbungstrainings, berufliche Weiterbildungen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Sprachkurse oder Coaching. Der Gutschein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, eine von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Einrichtung oder einen Träger auszuwählen, der die gewünschte Leistung erbringt. Der Arbeitsuchende oder die Arbeitssuchende kann den Gutschein bei einem Bildungsträger einlösen, der die gewünschte Leistung anbietet.

Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument, das in Deutschland von verschiedenen öffentlichen Stellen, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern, ausgestellt wird. Der Bildungsgutschein dient der finanziellen Unterstützung von Personen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.

Der Bildungsgutschein ermöglicht es dem Inhaber, eine Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungsträger durchzuführen. Der Träger muss die geforderten Qualitätsstandards erfüllen und die gewünschte Weiterbildung anbieten. Die Kosten für die Weiterbildung werden in der Regel direkt von der ausstellenden Stelle übernommen.

Im Gegensatz zum AVGS, der sich auf verschiedene Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung bezieht, ist der Bildungsgutschein spezifisch auf die Förderung von beruflicher Weiterbildung ausgerichtet.

 

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Richtlinien und Bedingungen für den Einsatz von AVGS und Bildungsgutscheinen je nach Land oder Region unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Arbeitsamt nach den genauen Modalitäten zu erkundigen.

Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kann auch für Coaching-Maßnahmen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitsuchende mit einem AVGS die Möglichkeit haben, Coaching-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern und sich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Das Coaching im Rahmen des AVGS kann verschiedene Bereiche abdecken, je nach den Bedürfnissen und Zielen des Arbeitsuchenden oder der Arbeitssuchenden. Es kann beispielsweise Karriereberatung, Bewerbungscoaching, Unterstützung bei der Entwicklung von beruflichen Zielen, Stärkung von Soft Skills oder Hilfe bei der Überwindung von beruflichen Hindernissen umfassen. In unseren AVGS-Coachings spezialisieren wir uns auf Ihre individuellen Bedarfe, wobei das primäre Ziel stets die Stabilisierung Ihrer gesundheitlichen und psychischen Situation ist, um wieder mehr Lebensqualität und Wohlbefinden zu erlangen.

Die Abkürzung „AVGS“ steht für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“.

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung zur Stabilisierung Ihrer gesundheitlichen und psychosozialen Situation sowie zur Entwicklung einer passenden beruflichen Perspektive. Über die einzelnen AVGS-Maßnahmen unseres AVGS Beratungsangebots können Sie sich in der Rubrik „Leistungen“ auf unserer Website informieren. Sehr gerne können Sie auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen und wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch und erörtern das für Sie passende Angebot.

Die Erfahrungen mit AVGS-Coaching-Maßnahmen können von Person zu Person und von Anbieter zu Anbieter variieren. Die Erfahrungen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unseren Coachings gemacht haben, können Sie in der Rubrik „Rezensionen“ nachlesen.

Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die genauen Voraussetzungen können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gelten jedoch einige häufige Kriterien:

 

Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit: In der Regel müssen Sie arbeitslos gemeldet sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, um Anspruch auf einen AVGS zu haben.

 

Arbeitsagentur oder Jobcenter: Der AVGS wird normalerweise von der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt. Sie müssen sich daher an die entsprechende Stelle wenden und dort die Voraussetzungen erfüllen, um den Gutschein zu erhalten.

 

Beratungsgespräch: In den meisten Fällen müssen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter absolvieren. Dort wird Ihre Situation bewertet, Ihre beruflichen Ziele besprochen und entschieden, ob ein AVGS für Sie geeignet ist.

Eignung für Fördermaßnahmen: Um einen AVGS zu erhalten, müssen Sie als förderfähig für bestimmte Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt eingestuft werden. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Bildungsstand, Ihren beruflichen Qualifikationen, Ihrem Arbeitsmarktprofil und anderen individuellen Aspekten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für den AVGS je nach Land, Region und individueller Situation variieren können. Es wird empfohlen, sich direkt an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu wenden, um genaue Informationen über die spezifischen Voraussetzungen in Ihrer Situation zu erhalten. Dort können Sie auch Informationen über die verfügbaren Maßnahmen und Unterstützungsangebote erhalten, die mit dem AVGS verbunden sind.

 

Was Sie zum Thema Soziotherapie wissen sollten:

Bei der Soziotherapie handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die darauf abzielt, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.

Soziotherapie bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere in sozialen und praktischen Angelegenheiten. Das Ziel ist es, die soziale Integration und Teilhabe der betroffenen Personen zu fördern und ihnen zu helfen, ein eigenständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen.

Die konkreten Leistungen der Soziotherapie können je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Person variieren. Beispiele für mögliche Unterstützung sind:

  1. Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Planung und Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, der Finanzverwaltung und der Bewältigung von administrativen Aufgaben.
  2. Soziale Integration: Förderung von sozialen Kontakten und Beziehungen, Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten und Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerks.
  3. Unterstützung bei der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit: Hilfe bei der Suche nach geeigneten Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten, Unterstützung am Arbeitsplatz oder bei der Teilhabe an anderen sinnvollen Tätigkeiten.
  4. Wohnraumsicherung: Unterstützung bei der Sicherung der Wohnsituation, Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei der Bewältigung von Wohnproblemen.

 

Die Soziotherapie wird in der Regel von speziell qualifizierten Fachkräften wie Sozialarbeitern oder Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen oder Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen durchgeführt. Sie arbeiten eng mit anderen Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen zusammen, um eine umfassende Versorgung der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Die ambulante Soziotherapie ist eine spezifische Form der Soziotherapie, bei der die Unterstützung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen außerhalb einer stationären Einrichtung stattfindet. Im Gegensatz zur stationären Soziotherapie, die in einer Klinik oder einem Wohnheim durchgeführt wird, erfolgt die ambulante Soziotherapie in der häuslichen Umgebung oder in der Gemeinschaft, wie es auch bei uns der Fall ist.

Soziotherapie ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei unterstützt, ihre sozialen Fähigkeiten, ihre Lebensqualität und ihre Alltagsbewältigung zu verbessern. Es handelt sich um eine multimodale Behandlung, die verschiedene therapeutische Ansätze und Methoden kombiniert. Hier sind einige Beispiele für mögliche Interventionen in der Soziotherapie:

  1. Soziales Kompetenztraining: Dabei werden Fähigkeiten zur Verbesserung der zwischenmenschlichen Beziehungen und der sozialen Interaktion entwickelt. Dies kann Rollenspiele, Kommunikationstraining, Konfliktlösungsfähigkeiten und soziale Fertigkeiten umfassen.
  2. Alltagsbewältigungstraining: Ziel ist es, den Betroffenen dabei zu helfen, ihren Alltag besser zu organisieren und selbstständig zu bewältigen. Das kann die Strukturierung des Tages, die Entwicklung von Routinen, die Förderung von Haushaltskompetenzen oder die Unterstützung bei der Planung und Organisation von Aufgaben umfassen.
  3. Psychoedukation: Durch Psychoedukation erhalten die Betroffenen Informationen über ihre Erkrankung, Symptome und Bewältigungsstrategien. Dadurch können sie ein besseres Verständnis für ihre Situation entwickeln und lernen, mit ihrer Erkrankung umzugehen.
  4. Freizeitgestaltung und soziale Integration: Es werden Aktivitäten und Programme angeboten, die den Betroffenen helfen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten und soziale Kontakte aufzubauen. Das kann die Teilnahme an Hobbys, Sportaktivitäten, Kulturveranstaltungen oder Unterstützung bei der Suche nach sozialen Gruppen beinhalten.
  5. Unterstützung bei der Wohn- und Arbeitssuche: Soziotherapie kann auch Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung, der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder der Integration in den Arbeitsmarkt bieten. Dies kann Beratung, Begleitung bei Behördengängen oder Unterstützung bei der Bewerbung umfassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Maßnahmen und Interventionen in der Soziotherapie von der individuellen Situation und den Bedürfnissen der einzelnen Person abhängen. Die genaue Ausgestaltung der Soziotherapie erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Therapeuten oder der Therapeutin oder Soziotherapeuten oder der Soziotherapeutin und dem Klienten oder der Klientin.

Die Erfahrungen mit Soziotherapie können von Person zu Person unterschiedlich sein, da sie stark von den individuellen Bedürfnissen, der Art der Erkrankung und der Qualität der therapeutischen Beziehung abhängen.

Unsere Klientinnen und Klienten berichten von positiven Erfahrungen mit Soziotherapie, da sie ihnen geholfen hat, ihre sozialen Fähigkeiten zu verbessern, ihre Lebensqualität zu steigern und ihre Alltagsbewältigung zu erleichtern. Soziotherapie kann Unterstützung und Anleitung bieten, um den Alltag besser zu strukturieren, soziale Kompetenzen zu entwickeln und eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu finden. Dies kann dazu beitragen, dass sich die Betroffenen besser in die Gesellschaft integrieren und ein größeres Maß an Selbstständigkeit und Selbstvertrauen erreichen.

In Deutschland wird die Soziotherapie ärztlich verordnet. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch einen Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie, Neurologie oder einen niedergelassenen Hausarzt oder eine Hausärztin. Die ärztliche Verordnung ist erforderlich, um die Kostenübernahme der Soziotherapie durch die Krankenkasse zu ermöglichen.

Bei der Verordnung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise die Diagnose der psychischen Erkrankung, der individuelle Unterstützungsbedarf und die Einschätzung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, dass eine Soziotherapie zur Verbesserung des Gesundheitszustands und der Alltagsbewältigung des Patienten oder der Patientin erforderlich ist.

Die Verordnung der Soziotherapie beinhaltet in der Regel Angaben zu folgenden Punkten:

  1. Diagnose: Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Diagnose der psychischen Erkrankung des Patienten und dokumentiert diese in der Verordnung.
  2. Indikation: Der Arzt oder die Ärztin begründet die medizinische Notwendigkeit der Soziotherapie und gibt an, warum diese Form der Behandlung für den Patienten oder die Patientin geeignet ist.
  3. Verordnungsumfang: Der Arzt oder die Ärztin legt fest, wie viele Stunden oder Termine der Patient oder die Patientin für die Soziotherapie erhalten soll. Die Anzahl der Sitzungen kann je nach Bedarf und individueller Situation variieren.
  4. Unterschrift und Stempel: Der Arzt oder die Ärztin unterzeichnet die Verordnung und stempelt sie mit seinen oder ihren Praxisdaten.

Nach Erhalt der ärztlichen Verordnung kann der Patient oder die Patientin einen Termin mit einem zugelassenen Soziotherapeuten oder einer zugelassenen Soziotherapeutin vereinbaren. Die Kosten für die Soziotherapie werden in der Regel direkt von der Krankenkasse übernommen, sofern die Verordnung ordnungsgemäß ausgestellt ist und die Leistungen von einem zugelassenen Soziotherapeuten oder einer Soziotherapeutin erbracht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Richtlinien für die Verordnung von Soziotherapie je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Es wird empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin über die spezifischen Anforderungen und Modalitäten zu informieren.

Der Ablauf der Soziotherapie kann je nach individueller Situation, dem gewählten Therapeuten oder der gewählten Therapeutin und der Art der psychischen Erkrankung variieren. Hier ist jedoch ein allgemeiner Überblick über den typischen Ablauf der Soziotherapie:

  1. Erstgespräch: Der erste Schritt besteht in der Regel aus einem Erstgespräch zwischen dem Patienten oder der Patientin und dem Soziotherapeuten oder der Soziotherapeutin. In diesem Gespräch werden Informationen über die individuelle Situation, die psychische Erkrankung, die Ziele und Erwartungen des Patienten oder der Patientin sowie weitere relevante Aspekte ausgetauscht.
  2. Diagnostik und Zielsetzung: Auf Grundlage des Erstgesprächs und gegebenenfalls weiterer diagnostischer Verfahren wird eine genaue Diagnose gestellt und individuelle Ziele für die Soziotherapie festgelegt. Dies kann beispielsweise die Verbesserung der sozialen Fähigkeiten, die Bewältigung von Alltagsaufgaben oder die Förderung der Selbstständigkeit umfassen.
  3. Erstellung eines individuellen Behandlungsplans: Basierend auf den diagnostischen Erkenntnissen und den festgelegten Zielen wird gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin ein individueller Behandlungsplan entwickelt. Der Plan umfasst die Art und Häufigkeit der geplanten Interventionen sowie die voraussichtliche Dauer der Soziotherapie.
  4. Durchführung der Soziotherapie: Die eigentliche Soziotherapie umfasst verschiedene Interventionen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die individuellen Ziele zu erreichen. Dies kann in Form von Einzelgesprächen, Gruppensitzungen oder praktischen Übungen stattfinden. Die Inhalte können sich auf verschiedene Bereiche konzentrieren, wie beispielsweise soziale Kompetenzen, Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung, Arbeitsintegration und mehr.
  5. Evaluierung und Anpassung des Behandlungsplans: Während der Soziotherapie erfolgt regelmäßig eine Evaluierung des Fortschritts und der Zielerreichung. Der Behandlungsplan kann entsprechend angepasst werden, um den individuellen Bedürfnissen und Veränderungen des Patienten oder der Patientin gerecht zu werden.
  6. Abschluss der Soziotherapie: Sobald die Ziele erreicht sind oder die Soziotherapie nicht mehr als erforderlich angesehen wird, wird die Behandlung abgeschlossen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Patient oder die Patientin weitere Unterstützung benötigt und die Soziotherapie fortgesetzt wird.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Ablauf der Soziotherapie flexibel gestaltet werden kann, um den Bedürfnissen und Fortschritten des einzelnen Patienten oder der einzelnen Patientin gerecht zu werden. Der Soziotherapeut oder die Soziotherapeutin arbeitet eng mit dem Patienten oder der Patientin zusammen, um eine individuell angepasste Behandlung zu gewährleisten.

  1. Zielsetzung: Soziotherapie zielt darauf ab, die soziale Funktionsfähigkeit, Alltagsbewältigung und Lebensqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Sie konzentriert sich auf die Förderung sozialer Fertigkeiten, die Integration in die Gesellschaft und die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen. Psychotherapie hingegen zielt auf die Behandlung von psychischen Störungen und Symptomen ab, indem sie an den individuellen psychischen Prozessen, Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen arbeitet.
  2. Interventionen: In der Soziotherapie werden verschiedene Maßnahmen und Interventionen eingesetzt, um den Patienten oder die Patientin bei der Verbesserung ihrer sozialen Fähigkeiten und der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Dies kann beispielsweise soziales Kompetenztraining, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Freizeitgestaltung und Wohnraumbeschaffung umfassen. In der Psychotherapie kommen hingegen verschiedene therapeutische Ansätze und Techniken zum Einsatz, wie beispielsweise kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Verfahren oder systemische Therapie. Der Fokus liegt hier auf der Bearbeitung von individuellen psychischen Problemen und der Veränderung von Denkmustern und Verhaltensweisen.
  3. Therapeutische Beziehung: In der Soziotherapie steht die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und der Förderung der sozialen Integration im Vordergrund. Die therapeutische Beziehung ist zwar wichtig, jedoch liegt der Schwerpunkt eher auf einer unterstützenden und beratenden Rolle. In der Psychotherapie steht die therapeutische Beziehung und das Eingehen auf die individuellen psychischen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Der Therapeut oder die Therapeutin arbeitet intensiv mit dem Patienten oder der Patientin an der Bewältigung von psychischen Problemen und der Entwicklung von Veränderungen.

    Es ist wichtig anzumerken, dass Soziotherapie und Psychotherapie sich nicht ausschließen, sondern ergänzen können. Oftmals werden beide Ansätze in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen kombiniert, um ganzheitliche Unterstützung zu bieten. Der genaue Behandlungsansatz wird individuell auf die Bedürfnisse des Patienten oder der Patientin abgestimmt.

Die Soziotherapie in Deutschland wird durch die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Soziotherapie“ geregelt. Diese Richtlinie legt die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Verordnung, Durchführung und Abrechnung der Soziotherapie fest. Hier sind einige wichtige Punkte aus der Richtlinie:

  1. Zielgruppe: Die Soziotherapie richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und der sozialen Integration benötigen.
  2. Verordnungsvoraussetzungen: Die Soziotherapie kann von Ärzten und Ärztinnen mit einer entsprechenden Facharztqualifikation (z.B. Psychiater oder Psychiaterin, Neurologe oder Neurologin) oder von Hausärzten oder von Hausärztinnen verordnet werden. Die Verordnung setzt eine Diagnosestellung der psychischen Erkrankung, die Indikation für Soziotherapie und die medizinische Notwendigkeit voraus.
  3. Leistungsumfang: Die Soziotherapie umfasst verschiedene Interventionen, die darauf abzielen, die soziale Funktionsfähigkeit, die Alltagsbewältigung und die Lebensqualität des Patienten oder der Patientin zu verbessern. Der Umfang der Soziotherapie wird individuell festgelegt und kann sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie umfassen.
  4. Leistungserbringer: Die Soziotherapie darf von zugelassenen Soziotherapeuten und Soziotherapeutinnen erbracht werden. Diese müssen bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen, um ihre Leistungen abrechnen zu können.
  5. Abrechnung: Die Kosten für die Soziotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen Gebührenordnungen für Ärzte oder Ärztinnen und Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen. Die Soziotherapeuten müssen eine entsprechende Abrechnungsberechtigung besitzen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Bestimmungen und Anforderungen der Richtlinie je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Es wird empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt über die spezifischen Regelungen und Modalitäten der Soziotherapie zu informieren.

Die Kosten für die Soziotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden Gebührenordnungen für Ärzte oder Ärztinnen und Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Kostenübernahme erfolgt.

Um Soziotherapie in Anspruch nehmen zu können, ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Verordnung muss eine Diagnose einer psychischen Erkrankung enthalten und begründen, warum Soziotherapie als notwendige Behandlungsform angesehen wird. Die Verordnung sollte von einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychiatrie, Neurologie oder einem niedergelassenen Hausarzt oder Hausärztin ausgestellt werden.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Soziotherapeut oder die Soziotherapeutin, der oder die die Leistungen erbringt, eine Zulassung hat und über eine Abrechnungsberechtigung verfügt. Nur so können die Kosten für die Soziotherapie direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Es können bestimmte Eigenanteile oder Zuzahlungen anfallen, die vom Patienten oder der Patientin zu tragen sind. Diese sind jedoch gesetzlich festgelegt und können von Fall zu Fall variieren. Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Soziotherapie bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Kostenmodalitäten zu informieren.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Kosten- und Abrechnungsmodalitäten je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Es wird empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin über die spezifischen Regelungen und Kosten der Soziotherapie zu informieren. Gerne können Sie sich auch einfach bei uns melden und wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg der Inanspruchnahme.

Um Soziotherapie in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Soziotherapie:

  1. Diagnose: Es muss eine Diagnose einer psychischen Erkrankung vorliegen. Dies kann beispielsweise eine Depression, eine Angststörung, eine Persönlichkeitsstörung oder eine psychotische Erkrankung sein. Die Diagnosestellung erfolgt in der Regel durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie oder Neurologie.
  2. Indikation: Es muss eine medizinische Indikation für die Soziotherapie vorliegen. Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin beurteilt, dass die Soziotherapie als geeignete Behandlungsform zur Verbesserung des Gesundheitszustands und der sozialen Integration des Patienten oder der Patientin erforderlich ist. Es wird erwartet, dass die Soziotherapie einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und die Alltagsbewältigung des Patienten oder der Patientin hat.
  3. Verordnung durch einen Arzt oder einer Ärztin: Die Soziotherapie muss durch einen Arzt oder einer Ärztin verordnet werden. In der Regel kann die Verordnung von einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychiatrie oder Neurologie oder von einem niedergelassenen Hausarzt oder einer niedergelassenen Hausärztin ausgestellt werden. Der Arzt oder die Ärztin muss die Diagnose und die Indikation für die Soziotherapie dokumentieren und eine entsprechende ärztliche Verordnung ausstellen.
  4. Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Kosten für die Soziotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Soziotherapeut oder die Soziotherapeutin, der oder die die Leistungen erbringt, eine Zulassung hat und über eine Abrechnungsberechtigung verfügt, um die Kosten direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Voraussetzungen und Richtlinien für die Soziotherapie je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Es wird empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt oder Ärztin über die spezifischen Anforderungen und Modalitäten der Soziotherapie zu informieren. Gerne können Sie sich auch einfach bei uns melden und wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg der Inanspruchnahme.

Die Soziotherapie umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen mit psychischen Erkrankungen bei der Bewältigung ihres Alltags und der Verbesserung ihrer sozialen Fähigkeiten zu unterstützen. Hier sind einige häufige Maßnahmen, die in der Soziotherapie eingesetzt werden:

  1. Soziale Kompetenztraining: Dies umfasst die Förderung und Entwicklung von sozialen Fähigkeiten wie Kommunikation, Konfliktlösung, Empathie, Selbstbehauptung und Zusammenarbeit. Das Training kann sowohl in Einzel- als auch in Gruppensitzungen stattfinden.
  2. Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: Hier geht es darum, Menschen dabei zu unterstützen, ihre alltäglichen Aufgaben und Verpflichtungen zu bewältigen. Dies kann die Strukturierung des Tagesablaufs, die Organisation von Terminen, das Erlernen von Zeitmanagement-Fähigkeiten oder die Unterstützung bei der Haushaltsführung umfassen.
  3. Unterstützung bei der Arbeitssuche und beruflichen Integration: Dies umfasst Hilfe und Beratung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle, der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und der Integration in das Arbeitsumfeld. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, eine sinnvolle Beschäftigung zu finden und am Arbeitsleben teilzunehmen.
  4. Freizeitgestaltung und soziale Integration: Hier werden Maßnahmen ergriffen, um Menschen bei der Gestaltung ihrer Freizeit und der Teilnahme an sozialen Aktivitäten zu unterstützen. Dies kann die Vermittlung von Hobbys, die Teilnahme an Freizeitgruppen oder die Förderung von sozialen Kontakten umfassen, um die soziale Integration und das Wohlbefinden zu verbessern.
  5. Unterstützung bei der Wohnungssuche und Wohnraumbeschaffung: Wenn Menschen Schwierigkeiten haben, eine geeignete Unterkunft zu finden oder ihre derzeitige Wohnsituation zu verbessern, kann die Soziotherapie bei der Wohnungssuche, der Beantragung von Wohnraum oder der Unterstützung bei der Bewältigung von Wohnproblemen helfen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die konkreten Maßnahmen in der Soziotherapie individuell auf die Bedürfnisse und Ziele des einzelnen Patienten oder der Patientin abgestimmt werden. Der Soziotherapeut oder die Soziotherapeutin arbeitet eng mit dem Patienten oder der Patientin zusammen, um geeignete Maßnahmen und Interventionen zu identifizieren und umzusetzen.

Die Soziotherapie kann bei verschiedenen psychischen Erkrankungen eingesetzt werden. Hier sind einige Beispiele für Diagnosen, bei denen Soziotherapie häufig angewendet wird:

  1. Depressionen: Soziotherapie kann Menschen mit Depressionen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen, soziale Fähigkeiten zu verbessern und soziale Isolation zu reduzieren.
  2. Angststörungen: Soziotherapie kann Menschen mit Angststörungen unterstützen, indem sie ihnen hilft, ihre Ängste zu bewältigen, ihre soziale Funktionsfähigkeit zu verbessern und Strategien zur Stressbewältigung zu entwickeln.
  3. Persönlichkeitsstörungen: Soziotherapie kann Menschen mit Persönlichkeitsstörungen dabei helfen, ihre sozialen Fertigkeiten und ihr Selbstmanagement zu verbessern, ihre Beziehungen zu anderen Menschen zu stärken und ein stabileres Selbstbild zu entwickeln.
  4. Psychotische Erkrankungen: Soziotherapie kann Menschen mit psychotischen Erkrankungen dabei unterstützen, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte aufzubauen und den Umgang mit Symptomen wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen zu verbessern.
  5. Suchterkrankungen: Soziotherapie kann Menschen mit Suchterkrankungen helfen, ihre Abstinenz zu erhalten, ihren Alltag ohne Suchtmittel zu bewältigen und unterstützende soziale Netzwerke aufzubauen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Eignung für Soziotherapie von Fall zu Fall individuell bewertet wird. Die genaue Diagnose und die Entscheidung für Soziotherapie werden vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin oder Therapeuten oder Therapeutin getroffen, basierend auf einer umfassenden Untersuchung und Beurteilung des individuellen Bedarfs des Patienten oder der Patientin.

Die Leistungen der Soziotherapie dürfen in Deutschland von speziell zugelassenen Soziotherapeuten oder Soziotherapeutinnen erbracht werden. Diese Fachkräfte haben eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung in der Durchführung von Soziotherapie. Die genauen Anforderungen und Voraussetzungen für die Zulassung als Soziotherapeut oder Soziotherapeutin können je nach Bundesland variieren.

Soziotherapeuten oder Soziotherapeutinnen arbeiten eng mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen zusammen, um eine umfassende Betreuung und Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu gewährleisten. Dies kann Ärzte oder Ärztinnen, Psychologen oder Psychologinnen, Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen, Ergotherapeuten oder Ergotherapeutinnen und andere Fachkräfte umfassen, die in multidisziplinären Teams zusammenarbeiten.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Soziotherapeut oder die Soziotherapeutin, bei dem die Soziotherapie in Anspruch genommen wird, über eine Zulassung und eine entsprechende Abrechnungsberechtigung verfügt. Nur so ist eine direkte Abrechnung der Leistungen mit der Krankenkasse möglich.

Bei der Auswahl eines Soziotherapeuten oder einer Soziotherapeutin ist es ratsam, auf die Qualifikationen, Erfahrungen und Spezialisierungen des Therapeuten oder der Therapeutin zu achten. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und gut qualifizierten Soziotherapeuten oder einer gut qualifizierten Soziotherapeutin kann einen positiven Einfluss auf den Erfolg der Soziotherapie haben.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Regelungen und Anforderungen für Soziotherapeuten oder Soziotherapeutinnen je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Soziotherapie bei der zuständigen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin über die spezifischen Leistungserbringer und deren Qualifikationen zu informieren.

Was Sie zum Thema ABW (Bewo) wissen sollten:

Ambulant Betreutes Wohnen (auch bekannt als ABW oder BEWO) ist ein Dienst, der es Menschen mit Behinderungen oder anderen Hilfebedarfen ermöglicht, selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben, während sie bei Bedarf Unterstützung durch Fachkräfte erhalten. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Bereichen wie Haushaltsführung, Gesundheitsfürsorge oder sozialer Integration erfolgen.

Die Voraussetzungen für Ambulant Betreutes Wohnen können je nach Land und Organisation variieren, umfassen jedoch oft einen anerkannten Hilfebedarf, die Fähigkeit, in einer eigenen Wohnung zu leben, und die Bereitschaft, die angebotenen Dienste in Anspruch zu nehmen. Oft ist auch ein Antrag oder eine Bedarfsprüfung erforderlich.

Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch Kranke bietet individuelle Unterstützung in der eigenen Wohnung, um ein selbstständiges Leben zu fördern. Fachkräfte helfen bei der Alltagsbewältigung, Medikamentenmanagement und sozialen Integration. Voraussetzung ist meist ein diagnostizierter psychischer Hilfebedarf und die Fähigkeit, grundsätzlich selbstständig zu wohnen.

Um Ambulant Betreutes Wohnen zu beantragen, muss in der Regel ein Antrag bei der zuständigen Sozialbehörde oder dem zuständigen Kostenträger (z.B. Sozialamt, Krankenkasse) gestellt werden. Oft folgt eine Bedarfsprüfung, und es können ärztliche Atteste oder Gutachten erforderlich sein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen. Melden Sie sich gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns.

Die gesetzliche Grundlage für Ambulant Betreutes Wohnen variiert je nach Land. In Deutschland ist es häufig im SGB XII (Sozialgesetzbuch, 12. Buch) verankert. Dort wird der Anspruch auf Eingliederungshilfe geregelt, zu der auch das Ambulant Betreute Wohnen zählen kann.

Die Aufgaben im Ambulant Betreuten Wohnen können je nach Bedarf der betreuten Person und dem individuellen Hilfeplan variieren. Typische Aufgaben könnten jedoch umfassen:

  1. Haushaltsführung: Unterstützung bei der Reinigung, Einkaufen und Mahlzeitenzubereitung.
  2. Gesundheitsfürsorge: Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen und der Umsetzung ärztlicher Anweisungen.
  3. Soziale Integration: Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte, Begleitung zu Freizeitaktivitäten.
  4. Finanzmanagement: Unterstützung bei der Budgetplanung, dem Umgang mit Geld und eventuell bei Behördenangelegenheiten.
  5. Bewältigung des Alltags: Hilfe bei der Tagesstrukturierung, Zeitmanagement und der Organisation des Alltags.
  6. Beratung und Anleitung: Unterstützung bei der Problem- und Konfliktbewältigung, lebenspraktische Tipps und ggf. psychosoziale Betreuung.
  7. Krisenintervention: Schnelle Hilfe und Unterstützung in akuten Krisensituationen, evtl. Weiterleitung an spezialisierte Dienste.
  8. Koordination: Abstimmung und Organisation der verschiedenen Hilfsangebote und Dienstleistungen, die die Person in Anspruch nimmt.

Diese Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betreuten Personen zu fördern.

 

Betreutes Wohnen wird aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen, hier einige häufige:

  1. Alter: Im fortgeschrittenen Alter kann der Bedarf an unterstützenden Diensten steigen, etwa bei eingeschränkter Mobilität oder nachlassenden kognitiven Fähigkeiten.
  2. Behinderung: Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen können durch Betreutes Wohnen Unterstützung im Alltag erhalten.
  3. Psychische Erkrankungen: Betreutes Wohnen bietet Struktur und Unterstützung, die für psychisch Kranke wichtig sein können, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
  4. Sicherheit: Die Anwesenheit von Fachpersonal und die Nähe zu medizinischen Einrichtungen können ein Sicherheitsnetz bieten.
  5. Soziale Kontakte: Betreutes Wohnen ermöglicht oft eine Gemeinschaftsumgebung, was sozialen Isolation entgegenwirken kann.
  6. Entlastung der Angehörigen: Für Familienmitglieder kann die Betreuung eines hilfsbedürftigen Angehörigen sehr zeit- und energieaufwendig sein.
  7. Selbstbestimmtes Leben: Viele Menschen möchten so lange wie möglich selbstständig leben. Betreutes Wohnen kann diese Unabhängigkeit länger aufrechterhalten.
  8. Fachgerechte Betreuung: Professionelles Personal kann gezielte, individuell abgestimmte Unterstützung bieten, die Angehörige möglicherweise nicht leisten können.
  9. Struktur und Routine: Ein strukturierter Tagesablauf kann vor allem für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz hilfreich sein.
  10. Koordination von Dienstleistungen: Betreutes Wohnen kann auch eine effiziente Koordination von verschiedenen Dienstleistungen wie Pflege, Therapie und medizinischer Versorgung ermöglichen.

Diese Gründe können einzeln oder in Kombination auftreten und sind individuell verschieden.

Die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen können stark variieren, abhängig von Faktoren wie dem Umfang der benötigten Unterstützung, der Anbieterorganisation und dem jeweiligen Bundesland oder Land, in dem der Dienst angeboten wird. In vielen Fällen übernehmen Sozialämter, Krankenkassen oder andere Kostenträger zumindest einen Teil der Kosten, vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Hilfebedarf vor.

Um die genauen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln, ist in der Regel eine individuelle Bedarfsprüfung notwendig. Daraufhin wird ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Leistungen und damit verbundenen Kosten auflistet. Es kann auch Eigenbeteiligung erforderlich sein, abhängig vom Einkommen und Vermögen der betreuten Person.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden und potenziellen Anbietern in Verbindung zu setzen, um alle Möglichkeiten der Kostenübernahme und Finanzierung zu klären.

Die rechtlichen Grundlagen für Ambulant Betreutes Wohnen können je nach Jurisdiktion variieren. In Deutschland ist das Angebot oft im Kontext der Eingliederungshilfe angesiedelt, die im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) geregelt ist. Speziell für Menschen mit Behinderungen kann auch das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) relevant sein.

Teilweise können auch andere rechtliche Rahmenbedingungen wie Landesgesetze, kommunale Satzungen oder Verordnungen von Bedeutung sein. Für spezielle Zielgruppen, wie etwa psychisch Erkrankte, können wiederum besondere Gesetze oder Verordnungen relevant sein (z.B. PsychKG für das Landesrecht bei psychischen Krankheiten).

In den gesetzlichen Grundlagen wird in der Regel festgelegt, wer Anspruch auf Betreutes Wohnen hat, welche Leistungen erbracht werden können und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden. Sie definieren auch Qualitätsstandards für Anbieter und die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Es empfiehlt sich, die genauen rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen mit der zuständigen Behörde oder einer Rechtsberatung zu klären.

Die Leistungen im Ambulant Betreutes Wohnen sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder anderen Hilfebedarfen ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die genauen Leistungen können individuell variieren, abhängig vom jeweiligen Bedarf der betreuten Person und dem vereinbarten Hilfeplan. Typische Leistungen können jedoch umfassen:

  1. Haushaltsführung: Unterstützung bei der Reinigung, beim Einkaufen und bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
  2. Gesundheitsfürsorge: Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten, der Planung und Begleitung zu Arztbesuchen und bei der Umsetzung ärztlicher Anweisungen.
  3. Soziale Integration: Unterstützung beim Aufbau und der Pflege von sozialen Kontakten, sowie Begleitung zu Freizeitaktivitäten.
  4. Beratung und Anleitung: Lebenspraktische Hilfen, Unterstützung bei der Problem- und Konfliktlösung und gegebenenfalls psychosoziale Betreuung.
  5. Tagesstrukturierung: Hilfe bei der Planung und Organisation des Alltags, inklusive Zeitmanagement.
  6. Finanzmanagement: Unterstützung bei der Budgetplanung, beim Umgang mit Geld und eventuell bei Behördenangelegenheiten.
  7. Krisenintervention: Schnelle Hilfe und Unterstützung in akuten Krisensituationen, mit Weiterleitung an spezialisierte Dienste falls nötig.
  8. Koordination: Organisation und Abstimmung der verschiedenen Hilfsangebote und Dienstleistungen, die die betreute Person in Anspruch nimmt.

Die Leistungen werden oft von Fachkräften wie Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen oder Pflegekräften erbracht und sind darauf ausgerichtet, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der betreuten Personen zu fördern.

Was Sie über die Schulung zur Integrationsbegleiterin wissen sollten:

Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Schulung aufseiten der Teilnehmerinnen sind

  • eine eigene Integrationserfahrung aufgrund von Flucht oder Migration nach Deutschland
  • mündliche Deutschkenntnisse, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen (kein zertifiziertes Sprachniveau erforderlich)
  • ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der der Teilnehmerin bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit ausgestellt wird, sowie
  • eine persönliche Eignung und ein Interesse an der Schulung sowie einer Tätigkeit in der Kita
  • spätestens bevor die Teilnehmerinnen beginnen, in den Kitas zu hospitieren, müssen sie zudem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Impfung gegen Masern sowie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durchlaufen. Bei diesen Prozessen werden sie durch die Sozialarbeiterinnen unterstützt, sobald sie einen Schulungsplatz erhalten haben.

Die Schulung selbst umfasst im Anschluss an die Akquisephase eine Dauer von sieben Monaten und ist in zwei Blöcke aufgeteilt

1) Block „Fachpraktische Anleitung/Unterricht“

Die Teilnehmerinnenwerden ein Sozialarbeiterinnen-Team geschult und beratend begleitet.

• 2 Monate, 2 Vormittage pro Woche á 3 Zeitstunden
• 2 Monate, 2 Vormittage pro Woche á 3 Zeitstunden und 1 Tag Hospitation á 5 Zeitstunden in der Kitas oder OGS

2) Block „Fachpraktische Erprobung/Praktikum“

An die Unterrichtsphase schließt sich ein 3-monatiges Praktikum im Umfang von 14 Wochenstunden in der jeweiligen Kita an, in der die Teilnehmerinnen bereits hospitiert haben. Die Sozialarbeiterinnen prüfen parallel individuelle Berufsperspektiven mit den Teilnehmerinnen.

Inhalte der Schulung (Auswahl)

  • Aufgaben der Kita, Bildungsgrundsätze NRW, Rolle der Erzieher:innen, Bild vom Kind
  • Sprachbildung, Mehrsprachigkeit, Sprachmittlung
  • Vielfalt, Gender, Partizipation
  • Bewerbungstraining (Anschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche; Prüfung vorhandener Dokumente und Abschlüsse)
  • Vorstellung sozialer Berufe (z. B. Hauswirtschafter:in, Sozialassistent:in, Schulbegleitung) und Zusätzlich werden eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung sowie Arbeitskreise (z. B. zu Anstellungsmöglichkeiten) unter Beteiligung der teilnehmenden Kitas und Trägervertreter*innen durchgeführt.

 

Im Anschluss an die Schulung bestehen verschiedene Möglichkeiten, Integrationsbegleiterinnen (in der Regel in den Kitas, in denen sie ihr Praktikum absolviert haben, alternativ aber auch in anderen Kitas) anzustellen:

1) Finanzierung über Budgets von Kitas

  • Finanzierung von Integrationsbegleiterinnen als zusätzliches nicht-pädagogisches Personal (im Rahmen des Gesamtpersonals)
  • (Teil-)Finanzierung über zusätzliches Budget eines Familienzentrums
  • (Teil-)Finanzierung im Verbund von benachbarten Kitas: Finanzierung über zusätzliche Finanzmittel oder durch eine Umlage von mehreren Kitas; hier kann bei Bedarf ein „Sprachmittlungspool“ entstehen, wenn mehrere verschiedensprachige Integrationsbegleiterinnen angestellt werden, die z. B. bei Elterngesprächen in den verschiedenen Kitas übersetzen

2) Finanzierung über kommunale oder weitere Mittel (z. B. Stiftungen)

Kommunen oder Stiftungen finanzieren oder bezuschussen die Anstellung von Integrationsbegleiterinnen in Kitas

Es ist kein spezifisches mündliches Sprachniveau im Deutschen erforderlich. Mit Frauen, die an der Maßnahme teilnehmen möchten, wird ein Kennenlerngespräch geführt, durch das ermittelt wird, ob die individuellen mündlichen Deutschkenntnisse für eine Teilnahme ausreichend sind. Fachbegriffe, die für den Kita-Alltag erforderlich sind, werden in der Schulung vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Deutschkenntnisse der Teilnehmerinnen im Laufe der Schulung deutlich verbessern.

Grundsätzlich können auch Analphabetinnen an der Schulung teilnehmen. Die Teilnahme an der Maßnahme sowie die Tätigkeit als Integrationsbegleiterin setzen keine Schriftsprachenkenntnisse voraus.

Aktuell können nur Frauen an der Maßnahme teilnehmen. In bestehenden Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind geflüchtete und migrierte Frauen im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert. Die Maßnahme „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ nimmt sie deshalb dezidiert in den Blick. Die Kita stellt einen familiennahen Arbeitsort dar, der besonders für Frauen, die für eigene Kinder sorgen, einen erleichterten Zugang zum
Arbeitsmarkt bietet. Den Frauen wird ein Lernfeld geboten, mit dem sie sich aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrungen gut identifizieren können. Eine Maßnahme allein für Frauen bietet einen sicheren Raum, der für die Zielgruppe wichtig ist.

Die Maßnahme umfasst insgesamt acht Monate:

  • eine einmonatige Akquisephase
  • eine viermonatige Unterrichtsphase
  • eine dreimonatige Praktikumsphase

Für die Teilnehmerinnen umfasst die Schulung sieben Monate. Sie nehmen vier Monate am Unterricht teil und absolvieren im Anschluss ein dreimonatiges Praktikum.

Die berufliche Orientierung umfasst eine fachbezogene Vorbereitung der Teilnehmerinnen (durch die Heranführung an Themen des Kita-Alltags, Aufgaben einer Integrationsbegleiterin, eine sprachliche Vorbereitung) sowie eine generalisierte berufliche Orientierung (durch Bewerbungstraining, eine Vorstellung verschiedener Berufsfelder, das Ausloten von individuellen Berufsperspektiven, eine Unterstützung bei der Anerkennung vorhandener Bildungsdokumente).

Mögliche Aufgaben einer Integrationsbegleiterin bestehen in:

  • der Unterstützung von Kindern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas, z. B. durch Sprachmittlung, Bindungsaufbau, Begleitung des individuellen Unterstützungsbedarfs, Einbringung und Vermittlung des eigenen kulturellen Hintergrundes
  • der Unterstützung von Eltern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas, z. B. durch Sprachmittlung, das Erklären von Regeln, die Begleitung von Elterncafés, die Begleitung von Eltern zu Ämtern und Behörden, die Unterstützung bei Elternabenden
  • der Unterstützung der Fachkräfte in den Kitas bei alltäglichen Aufgaben, z. B. durch einfache begleitende pflegerische, hauswirtschaftliche und Serviceaufgaben sowie Aufgaben auf dem Außengelände, Bürotätigkeiten, niedrigschwellige Angebote für alle Kita-Kinder (z. B. Basteln, Backen mit den Kindern, mehrsprachiges Vorlesen)

Eine Auswahl geeigneter Aufgaben findet immer in Abstimmung zwischen den Bedarfen der Kita sowie den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der jeweiligen Integrationsbegleiterin statt. Hierfür ist ein Termin zu Beginn des Praktikums vorgesehen, zu dem eine Sozialarbeiterin aus dem Maßnahmenteam in die Kita kommt und das Aufgabenprofil der jeweiligen Integrationsbegleiterin zusammen mit dieser sowie einer Fachkraft der Kita bespricht.

Kinderrechte und Kindeswohlgefährdung stellen ein Unterrichtsthema dar, in dessen Rahmen die Teilnehmerinnen für dieses Thema sensibilisiert werden.

Im Rahmen der Maßnahme ist eine Freistellung nicht erforderlich. Die Integrationsbegleiterin benötigt eine:n Ansprechpartner:in der Kita, die ihre Fragen beantwortet, ihre Aufgaben begleitet und an den Arbeitskreisen für Fachkräfte teilnimmt, die im Rahmen der Maßnahme angeboten werden.

Es ist ein Engagement aller Beteiligten erforderlich. Die angehende Integrationsbegleiterin muss, wie jede:r Praktikant:in, begleitet werden. In den bisherigen Schulungen haben die Leitungen und Fachkräfte zurückgemeldet, dass die Sozialarbeiterinnen des Maßnahmenteams das Kita-Team gut begleitet haben und die Integrationsbegleiterinnen bereits im Praktikum als eine Bereicherung empfunden wurden.

  • Sie entlasten Ihre Fachkräfte im Arbeitsalltag
  • Ihnen entstehen neue Möglichkeiten der Finanzierung des zusätzlichen Personals
  • Sie unterstützen Ihr bisheriges Team hinsichtlich der Betreuung und Vermittlung zwischen Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund
  • Sie ermöglichen Kindern und Familien mit Zuwanderungsgeschichte die Teilhabe, durch den Einsatz von Integrationsbegleiterinnen

Integrationsbegleiterinnen können einen Baustein darstellen in der Bildung von multiprofessionellen Teams.
Ziel ist die Einstellung der Integrationsbegleiterinnen in den Kitas. Nicht für alle Teilnehmerinnen jedoch ist eine
Anstellung in der Kita das Richtige oder das Ende ihres Bildungsweges. Sie streben z.B. eine Ausbildung im pädago
gischen Bereich an oder entdecken durch die Vorstellung alternativer Berufszweige neue Arbeitsmöglichkeiten für
sich.

Integrationsbegleiterinnen können als zusätzliches nicht-pädagogisches Personal im Rahmen des Gesamtpersonals einer Kita eingestellt werden. Ist eine Kita auch Familienzentrum, so kann das zusätzliche Budget des Familienzentrums ebenfalls für die Einstellung verwendet werden. Auch eine Finanzierung im Verbund von benachbarten Kitas ist über eine Umlage eines Trägers möglich. Zudem können Kommunen oder Stiftungen die Anstellung von Integrationsbegleiterinnen in Kitas finanzieren oder bezuschussen.

Hier findest du vorab ein paar Antworten zum Bewerbungsprozess

Auf unserer Jobseite sind alle aktuellen Stellenangebote aufgelistet. Du kannst nach Fachbereich, Anstellungsart oder Standort filtern, um die für die passende Stelle zu finden.

Am liebsten nehmen wir deine Bewerbung in Form von vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) über unsere E-Mail Adresse bewerbung@bildung-sg.de entgegen.

Ja, du kannst sich für mehrere Positionen bewerben. Wir legen viel Wert darauf, dass jeder und jede die Stelle findet, bei der sie oder er ihre Kompetenzen voll und ganz einbringen kann.

Bitte füge deinem Antrag einen aktuellen Lebenslauf und ein Anschreiben bei. Je nach Position können zusätzliche Dokumente, wie Zeugnisse oder Zertifikate, erforderlich sein.

Ja, du wirst über alle wichtigen Schritte im Bewerbungsprozess informiert.

Ja, wir freuen uns über Initiativbewerbungen. Bitte gib in deinem Anschreiben an, an welchem Bereich oder welcher Position du interessiert bist.

Nachdem wir deine Bewerbung erhalten haben, dauert es in der Regel 24 Stunden, bis wir uns mit Feedback oder weiteren Schritten bei dir melden.

Für allgemeine Fragen zur Bewerbung kannst du dich an unsere Personalabteilung wenden. Die Kontaktinformationen findest du auf unserer Kontaktseite.