Soziotherapie

Inhalt
Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die unterstützend und ergänzend die Lücken des psychiatrischen und des klassischen psychotherapeutischen Angebotes schließt oder diese erweitert.
In diesem Rahmen hat der Patient/ die Patientin die Gelegenheit Handlungsmöglichkeiten, unter anderem auch Erlerntes aus der Psychotherapie in Begleitung eines Soziotherapeuten, in seiner/ ihrer gewohnten Umgebung zu erproben oder umzusetzen und dadurch seine/ ihre alltagspraktischen Fähigkeiten zu erweitern. Soziotherapie stellt somit eine lebenspraktische Anleitung zur selbstständigen Nutzung ärztlicher, therapeutischer und sozialer Angebote innerhalb der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung dar.
Die gesunden Ressourcen der Patienten sollen, durch die Soziotherapie aktiviert werden und somit zur Selbsthilfe anregen. Neben praktischen Übungen zum Umgang mit der Krankheitssymptomatik, Hilfen in Krisensituationen, Förderung der eigenen Handlungskompetenzen etc. (siehe auch Ziele der Soziotherapie) übernimmt die Soziotherapie koordinierende Funktionen im ambulanten Bereich und unterstützt Patienten an angemessenen Angebote heranzuführen.
Zukünftige Krankenhausbehandlungen sollen mit Hilfe der Soziotherapie vermieden, ersetz oder verkürzt werden. Darüber hinaus kann aber auch das Ziel darin bestehen, notwendige Krankhausbehandlungen/medizinische Behandlungen mit Unterstützung der Soziotherapie zu ermöglichen.
Weitere Ziele der Soziotherapie sind:
- Die gesundheitliche Stabilisierung
- Förderung und Aktivierung von vorhandenen Ressourcen
- Förderung der Selbstständigkeit und der Eigeninitiative
- Hilfe in Krisensituationen sowie Förderung der Handlungskompetenz mit Krisensituationen umzugehen und diese zu vermeiden
- Unterstützung und Training ärztlich und/ oder therapeutische Maßnahmen selbstständig in Anspruch zu nehmen
- Verbesserung und Erhalt der sozialen Kompetenzen
- Entwicklung von Perspektiven
Methoden der Soziotherapie:
- Individuelle Hilfeplanung
- Erarbeitung der krankheitsbeeinflussenden Faktoren
- Gespräche über Situationen, Krankheit, Probleme und Ängste des erkrankten Menschen
- Tagesstrukturierung und lebenspraktisches Training
- Förderung und Erhalt von sozialen Kontakten
- Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen
- Rechtzeitiges Erkennen von Krisen, um eine erhebliche Verschlimmerung zu vermeiden oder Hilfen zu vermitteln
- Koordinationshilfen zur Nutzung des vorhandenen Hilfesystems
Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, durch die eine der folgenden Einschränkungen vorliegt:
- stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung
- Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
- Einschränkung in der Wegefähigkeit (z.B. durch Ängste)
- Einschränkung in der selbstständigen Inanspruchnahme
- ärztlich oder therapeutisch verordneter Maßnahmen
- es liegt eine relevante Co-Morbidität vor (eine weitere psychiatrische oder somatische Erkrankung)
Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse.
Patienten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 Prozent leisten. Die Krankenkasse veranschlagen mindestens 5 Euro maximal 10 Euro pro Behandlungstag. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten unter Umständen weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Patienten unter dem 18. Lebensjahr müssen keinen Eigenanteil leisten.
Wichtig zu wissen:
- Laut Richtlinien gibt es keine Altersbegrenzung für die Inanspruchnahme der Soziotherapie. Wir arbeiten mit Patienten ab dem 14. Lebensjahr
- Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch auf 120 Einheiten Soziotherapie in einem Leistungszeitraum von 3 Jahren
- Auch Privatpatienten können die Soziotherapie in Anspruch nehmen, sie sollten lediglich im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme klären
- Wir verstehen Soziotherapie als Akuthilfemaßnahme und haben somit so gut wie keine Wartezeit
- Hausärzte dürfen eine Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung der Soziotherapie ausstellen, dies beinhaltet maximal 5 Einheiten die jedoch bei der Ausstellung einer Verordnung der Soziotherapie von einem Facharzt vom Kontingent abgezogen werden
- Fachärzte der Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde
- Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- Auch Institutsambulanzen dürfen Verordnungen ausstellen, jedoch muss berücksichtigt werden, dass diese teilweise Behandlungsverträge mit den Krankenkassen haben, in denen sie als Leistungserbringer der Soziotherapie benannt sind.
- Kliniken haben im Rahmen des Entlassmanagement die Möglichkeit Soziotherapie zu verordnen, jedoch ist die Verordnung nur 7 Tage gültig
Andere Vertragsärztinnen oder -ärzte können an einen der o.g. Fachärzte überweisen. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, diese Überweisung selbständig in Anspruch zu nehmen, können unsere Soziotherapeuten per Verordnung von diesen Ärzten hinzugezogen werden.
Diese ist bereits seit knapp 20 Jahren im SGB V verankert. Leider gab es viele Jahre nur wenige Leistungsanbieter, sowie einen langen ungeklärten Vertragszustand mit den Krankenkassen, sodass es nicht zur aktiven Ausübung der Soziotherapie kam. Im Juli 2018 war es endlich soweit und der Berufsverband der Soziotherapeuten hat in NRW Rahmenverträge mit dem Verband der Ersatzkrankenkassen E. V. NRW vereinbart.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf den nachstehenden Internetseiten:
https://wp.soziotherapie.eu/
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/
Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK:
Neue Befugnisse für Psychotherapeuten – BPTK
Neue Praxis-Info „Soziotherapie“ – BPTK
Praxis-Info Psychotherapierichtlinie (bptk.de)
Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation – BPTK
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- In folgenden Städten bieten wir Soziotherapie an:
-Soziotherapie Dortmund
-Soziotherapie Recklinghausen
-Soziotherapie Gelsenkirchen
-Soziotherapie Herne
-Soziotherapie Bochum
-Soziotherapie Bottrop
-Soziotherapie Herten
-Soziotherapie Marl
-Soziotherapie Oer-Erkenschwick
-Soziotherapie Castrop-Rauxel
-Soziotherapie Datteln
-Soziotherapie Waltrop
Schicken Sie uns gerne eine Anfrage über das untere Kontaktformular und wir lassen Ihnen weiteres Infomaterial zukommen.
Weitere Informationen:
Wenn Sie weitere Informationen zu dieser Veranstaltung wünschen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und klicken Sie auf „Senden“.
Art:
Umfang:
bis zu 120 Einheiten innerhalb von 3 Jahren
Maximale Teilnehmerzahl:
unbegrenzt
Investition:
ambulante Krankenkassenleistung nach §37a SGB V
Voraussetzungen:
siehe "Zielgruppe und Indikatoren" unten