Art

Einzelcoaching

Investition

AVGS

Termine

2 Termine pro Woche

Umfang

104UE

Dauer

26 Wochen
  • Info

Aufsuchendes Familiencoaching – AVGS Einzelcoaching

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Aufsuchendes Familiencoaching

Worum geht es?

Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Familie im Rahmen dieser AVGS-Maßnahme sowohl in unserem Bildungsinstitut als auch in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu unterstützen und zu beraten.

© Bildungsinstitut für Soziales und Gesundheit GmbH
AVGS Einzelcoaching BSG Familiencoaching

Was ist das Aufsuchende Familiencoaching?

Das aufsuchende Familiencoaching ist eine AVGS Einzelcoaching Maßnahme, welche sich an Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind richtet, wobei eine Person eine gesundheitliche oder psychosoziale Einschränkung aufweist. Die Person, die das Coaching-Angebot mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nutzen möchte, muss nicht die Person innerhalb der Familie sein, bei der eine gesundheitliche oder psychosoziale Einschränkung vorliegt. In einem Zeitraum von sechs Monaten erhalten Sie und Ihre Familie regelmäßig Beratung von unseren Job-, Gesundheits- und psychologischen Coaches. Sowohl in Ihrem eigenen Zuhause, als auch bei uns vor Ort im Bildungsinstitut der BSG in Ihrer Stadt. Hierbei werden individuelle Termine mit Ihnen und Ihrer Familie vereinbart. Wir kooperieren mit Ihnen bei den bestehenden gesundheitlichen und psychosozialen Problemen und helfen Ihnen dabei, eine potenzielle berufliche Tätigkeit in das Familienleben zu integrieren. Das Hauptziel besteht darin, die gesundheitliche und psychosoziale Lage Ihrer Familie zu stabilisieren, indem die gesamte Familie berücksichtigt wird, um eine Rückkehr zum Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Wie können Sie das Aufsuchende Familiencoaching in Anspruch nehmen?

Bei unserem Aufsuchenden Familiencoaching handelt es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung, das heißt Sie benötigen zur Teilnahme am AVGS-Beratungsangebot einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Den AVGS können Sie als erwerbslose Person beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrer persönlichen Sachbearbeiterin oder Ihrem persönlichen Sachbearbeiter beantragen. Sobald der Vermittlungsgutschein vorliegt, können Sie diesen für das AVGS-Coaching an dem BSG-Standort in Ihrer Nähe einlösen.

Welche Inhalte können Sie in diesem AVGS Einzelcoaching erwarten?

Im Aufsuchenden Familiencoaching werden in Zusammenarbeit mit Ihnen die folgenden arbeitsmarktrelevanten Themen individuell behandelt:

  • Wir möchten mit Ihnen Ihre gesundheitliche und psychosoziale Situation klären und Ihnen hier den nötigen Unterstützungsbedarf zukommen lassen.
  • Gemeinsam ermitteln wir Ihren Bedarf und stimmen unser Coaching darauf ab.
  • Wir möchten Ihnen gerne in den Themen Ernährung und Bewegung beratend zur Seite stehen.
  • Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine berufliche Perspektive.
  • Wir wollen Sie auf eine Tätigkeit vorbereiten und Ihnen die notwendigen Soft-Skills auf den Weg geben.
  • Auch möchten wir Sie bei der Sicherung von Kinderbetreuung unterstützen.
  • Bei Fragen rund um die Familie stehen wir ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
  • Wir helfen ihnen gerne Ihre Finanzen zu organisieren und zu planen und stellen bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen den Kontakt zu einer Schuldnerberatung her.

Welche Ziele werden im Aufsuchenden Familiencoaching verfolgt?

Beim Aufsuchenden Familiencoaching im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) können wir in Zusammenarbeit mit Ihnen individuelle Ziele verfolgen, die eine positive Veränderung Ihrer allgemeinen Lebenssituation und Ihrer beruflichen Chancen herbeiführen. Dies geschieht immer in Abstimmung mit Ihnen und den betreuenden Coaches.

Im Fokus des AVGS-Beratungsangebot steht die Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität.

Konkrete Zielbeispiele:

Dazu gehört unter anderem: der Aufbau eines Netzwerkes zur Kinderbetreuung, Lösung der gesundheitlichen und psychosozialen Probleme sowie das Finden einer beruflichen Perspektive.

 

Was Sie zum Thema AVGS wissen sollten

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS)

Zu unseren AVGS FAQ

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