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Abhängigkeitserkrankungen
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Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkranung

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Worum geht es?

Sie leiden unter einer Abhängigkeitserkrankung und es fällt Ihnen schwer Ihren Alltag zu bewältigen? Wir nehmen Sie in an die Hand und bieten Ihnen die Möglichkeit ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

© Bildungsinstitut für Soziales und Gesundheit GmbH
Ambulant Betreutes Wohnen für Abhängigkeitserkrankung BSG

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung – was ist das?

Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen – im folgenden auch ABW oder BEWO genannt – stellt Suchtkranken die Unterstützung von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung, um ein eigenständiges Leben bewältigen zu können. Die Betreuung wird dabei individuell mit Rücksicht auf die Bedürfnisse, die aktuelle Lebenssituation und die Umstände der Klientinnen und Klienten abgestimmt. Das Hauptziel besteht darin, den Betroffenen ein unabhängiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ohne dabei auf professionelle Hilfe verzichten zu müssen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für für das ABW für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen erfüllen und wer trägt die Kosten?

Unser BEWO für Menschen mit Suchterkrankung bzw. Abhängigkeitserkrankung können Sie in Anspruch nehmen, wenn bei Ihnen eine chronischen Abhängigkeitserkrankung nach ICD-10 F1 vorliegt. Zudem sollten Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Zusätzlich sollten möglichst folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben bereits einen Antrag auf Eingliederungshilfe/Sozialhilfeantrag bei der Behörde für Eingliederung oder beim Sozialamt gestellt
  • Sie verfügen über eine Fachärztliche Stellungnahme von Ihrem Facharzt
  • Die Darstellung Ihrer persönlichen Sicht benötigen wir ebenfalls.
  • Außerdem wird eine individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren benötigt

Zudem ist es wichtig, dass Sie derzeit keine akuten psychischen oder medizinische Probleme aufweisen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Außerdem sollten Sie zur Inanspruchnahme die Bereitschaft aufzuweisen mit unseren Fachkräften des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zusammenzuarbeiten.

Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Kosten für das ABW, wenn staatliche Leistungen beziehen oder ein geringes Einkommen nach einer Bedürftigkeitsprüfung aufweisen. Ein Eigenanteil kann notwendig sein, wenn Ihre Vermögens- und/oder Einkommenslage ausreichend ist. Auch als Selbstzahler ist es Ihnen möglich, dass BEWO zu nutzen.

Sollten Sie nicht alle oben genannten Kriterien erfüllen, bleiben Sie unbesorgt. Melden Sie sich einfach bei uns und wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

In welchen Lebensbereichen kann das Ambulant Betreute Wohnen Ihnen helfen und Sie unterstützen?

Im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung ist es unseren Fachkräften möglich, individuell und flexible auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite in allen Bereichen, die das Führen eines selbstständigen Lebens behandeln. Konkret können hierbei unteranderen folgende Aspekte aufgegriffen werden:

  • Wir wollen Ihnen unterstützend zur Seite stehen und bei der Bewältigung Ihres Alltags und bei der Haushaltsführung Hilfe leisten
  • Wir wollen Ihnen die Möglichkeit bieten, mit der Hilfe zur Selbsthilfe eigenständig Wohnen zu können, mit allem, was dazu gehört
  • Gemeinsam mit Ihnen können wir Termine bei Ärzten und Ärztinnen, Behörden und anderen Institutionen sowie bei ihrer Arbeitsstelle wahrnehmen und Sie begleiten
  • Auch bei ihrer finanziellen Lage helfen wir Ihnen im organisatorischen Bereich und sichern bei Bedarf den Kontakt zu einer Schuldnerberatung her
  • Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre Freizeit zu gestalten und soziale Beziehungen zu Freunden und Familien zu pflegen
  • Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite in gesundheitlichen Themen
  • Auch möchten wir Sie unterstützen bei der Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Versorgung

Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen Bereichen die Möglichkeit zu geben, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erlangen. Wir wollen Ihnen Hilfestellungen bieten, damit Sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und Fähigkeiten zur Krisen- und Konfliktbewältigung entwickeln. Uns ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihre grundlegende Versorgung in der eigenen Wohnung von Ihnen machbar ist.

Wo erhalten Sie das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung bzw. Abhängigkeitserkrankung?

Derzeit ist es uns möglich, Ihnen an folgenden Standorten unterstützend zur Seite zu stehen:

  • Ambulant Betreutes Wohnen Recklinghausen
  • Ambulant Betreutes Wohnen Herten
  • Ambulant Betreutes Wohnen Datteln
  • Ambulant Betreutes Wohnen Waltrop
  • Ambulant Betreutes Wohnen Castrop-Rauxel
  • Ambulant Betreutes Wohnen Oer-Erkenschwick
  • Ambulant Betreutes Wohnen Marl

Das sagen unser Klient:innen – ABW ist für mich:

„…mein Fels in der Brandung. Therapie. Existenzielle Hilfe. Selbsterkenntnis-Hilfe. Trigger.“

„…psychosozial, Hilfe, Ordnung, Haushalt, Gespräche.“

„…Arzttermine, Allgemeine Termine, Wohnsituation, Einkaufen.“

„…eine Unterstützung in vielen Lebenslagen und Hilfestellung, um meine gesteckten Ziele zu erreichen.“

Was Sie zum Thema ABW (Bewo) wissen sollten

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