Art

Einzelberatung

Dauer

mind. 16 Wochen
Für Versicherte mit einem komplexen Unterstützungsbedarf nach Entlassung aus einer psychosomatischen Rehabilitation.

Worum geht es

Das Fallmanagement ist eine personenzentrierte Beratung, Begleitung, Planung und Koordination als Nachversorgung des weiteren Rehabilitations- und Integrationsprozesses. Wir schließen nahtlos an die Rehabilitationseinrichtung an und sichern somit eine stabile Begleitung und Unterstützung während des Genesungsprozesses.

In einem Erstgespräch ermitteln wir mit Ihnen Ihre beruflichen Ziele und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten, um die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz zu gestalten sowie mögliche Hindernisse zu überwinden oder sich nach einer Arbeitslosigkeit neu zu orientieren.

 

© Bildungsinstitut für Soziales und Gesundheit GmbH
Fallmanagement nach psychosomatischer Reha BSG Bildungsinstitut

Ablauf

  • Teilnahme: Empfehlung durch Ihre:n behandelnde:n Reha-Ärztin/Reha-Arzt
  • Beginn: Erstgespräch in der Reha-Klinik oder bei Netzwerk Lippe
  • Dauer: 16 Wochen, insgesamt max. 15 Stunden (Verlängerung möglich)
  • Kosten: trägt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Ziele

Hierbei können wir helfen:

  • Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz
  • Entwicklung beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei Anträgen und Bewerbungen
  • Begleitung am Arbeitsplatz
  • Begleitung und Förderung des Genesungsprozesses
  • Suche geeigneter Therapieangebote

Zielgruppen

Folgende Zielgruppen lassen sich für das Fallmanagement zusammenfassen:

  1. Versicherte mit einem Arbeitsplatz, die nicht in der Lage sind, Schwierigkeiten/Hindernisse der Rückkehr aus eigener Kraft zu bewältigen, aber dennoch eine ambivalente Motivation zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit besitzen.
  2. Versicherte, die nach der Rehabilitation nicht mehr im ursprünglichen Betrieb arbeiten können, jedoch grundsätzlich für die zuletzt ausgeübte
    Tätigkeit geeignet sind. Des Weiteren besteht der Bedarf an Unterstützung, Motivation und Koordinierung beim Umgang mit den involvierten Behörden (Arbeitsagentur, Jobcenter) und sonstigen Hilfsangeboten.
  3. Versicherte, die bereits vor Beginn der Rehabilitation arbeitslos waren und nicht in der Lage sind, sich ohne Unterstützung erfolgreich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Dennoch besteht der benötigte Wille und Bedarf an Unterstützung, Motivation und Koordinierung beim Umgang mit den involvierten Behörden (Arbeitsagentur, Jobcenter) und sonstigen Hilfsangeboten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Westfalen:

 

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Bei offenen Fragen scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Ob telefonisch oder per E-Mail – wir sind innerhalb unserer Öffnungszeiten für Sie da. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

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