Wählen Sie das zu Ihnen passende Angebot!

Werten Sie Ihre Arbeitgebermarke mit unserem E-Learning auf und fördern Sie Ihre Mitarbeiter:innen nachhaltig! Bei uns haben Sie die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Paketen zu wählen, um gezielt die Kurse zu erhalten, die Sie für Ihre Branche benötigen. Neben den Informationen, die Sie zu den einzelnen Paketen erhalten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für eine persönliche und individuelle Beratung zur Seite.

Basis Qualifizierung

9,99 / Monat* (zzgl. MwSt.)
  • 119,88 € p.a. (zzgl. MwSt.)
  • Individuelles Kurspaket mit Lerninhalten im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten

Weiterbildung All In

24,99 / Monat* (zzgl. MwSt.)
  • 299,88 € p.a. (zzgl. MwSt.)
  • Zugriff auf alle Lerneinheiten der BSG E-Learning Plattform

Weiterbildung All In + Zertifikat**

49,99 / Monat* (zzgl. MwSt.)
  • 599,88 € p.a. (zzgl. MwSt.)
  • Zugriff auf alle Lerneinheiten der BSG E-Learning Plattform + einen ausgewählten Zertifikatskurs

* buchbar nur als Abo für 12 Monate

** buchbar ab 10 Lizenzen

Jährliche Fortbildungspflicht für Mitarbeiter:innen - online über das BSG E-learning erfüllt!

Egal ob Sie Anbieter:in der Eingliederungshilfe, Pflegedienst, Jugendhilfe- oder Bildungsträger sind. Sie alle stehen jährlich vor der Herausforderung, Ihre Mitarbeiter:innen im Umfang von zwei bis drei Fortbildungstagen weiterzubilden. Dies dient zum einen der fachlichen Weiterentwicklung, ist zum anderen aber auch Auflage der meisten Kostenträger oder Zulassungsstellen.

Über die BSG E-learning erhalten Sie hochwertige Kurse zu einem Bruchteil des Preises eines Präsenzseminars.

Ein Rechenbeispiel für ein Präsenzseminar:

Gesamtkosten für ein Präsenzseminare mit 24 UE (3 Tage)

  • Seminarkosten
  • An- und Abreise zu einer Fortbildung sind Arbeitszeit
  • Verpflegungskosten
  • Fahrtkosten

Gesamtkosten von 926,31 €* pro Mitarbeiter:in!

Das ist der Grund, wieso Sie die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen nur noch über unsere BSG E-Learning Plattform abdecken sollten.

Unser Paket „Basis Qualifizierung“ beinhaltet zielgruppenspezifische Weiterbildungsinhalte im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten (das entspricht 3 Präsenzseminartagen).

  • Seminarkosten
  • An- und Abreise zu einer Fortbildung sind Arbeitszeit
  • Verpflegungskosten
  • Fahrtkosten

Gesamtkosten nur 119,88 € pro Mitarbeiter:in im Jahr.

Somit ergibt sich eine Kostenersparnis von durchschnittlich 806,43 € pro Mitarbeiter:in im Jahr.

Mit diesem Paket werden Sie Ihrer Fortbildungspflicht gerecht und das ganz ohne hohe Kosten oder übermäßigen Arbeitsausfall Ihrer Mitarbeiter:innen. Diese können im Laufe des Jahres immer wieder kleine Lerneinheiten absolvieren, wenn zum Beispiel Termine mit Klienten:innen ausfallen oder auf ihrem Weg zur Arbeit.

* Ausgewertet wurden 100 Präsenzseminare von verschiedenen gewerblichen und gemeinnützigen Bildungsträgern in ganz Deutschland

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Rahmenvertrag LWL

„§4 (1) Strukturqualität: Supervision und Fortbildung sollen zur Qualifizierung der Mitarbeiter*innen durchgeführt werden“

Bildungsträger

AZAV Beirat Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

„2 Trägerzulassung (TZ) 2.1 TZ – Antragstellung 3. Zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung der Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte: Konzeption zur Personalentwicklung mit Aussagen zur Fort- und Weiterbildung…“

Kindergärten

Landesrahmenvertrag‚ Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen Freien und Hansestadt Hamburg

„§15 Fortbildung und Fachberatung: (1) Die Träger verpflichten sich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne und externe Fortbildungsangebote … zu ermöglichen“

Pflege

Rahmenvertrag über die teilstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen

„(6) Der Träger der Pflegeeinrichtung hält zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen in allen Bereichen der Einrichtung seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, sich im notwendigen Umfang an fachlichen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu beteiligen und fördert die Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Soziotherapie

Rahmenvertag gemäß § 132b SGB V über die einheitliche Versorgung mit Leistungen der Soziotherapie gemäß § 37a SGB V in Nordrhein-Westfalen

„§ 17 Qualitätssicherung (4) Der Besuch jeder Mitarbeiterin oder jedes Mitarbeiters von jährlich zwei Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt acht Stunden mit den Schwerpunktthemen allgemeine Psychiatrie, Psychotherapie und Soziotherapie ist verpflichtend.“

Noch Fragen?

Zur Qualitätssicherung sind wir AZAV zertifizierter Bildungsträger und Mitglied in folgenden Verbänden:

Diese beantworten wir Ihnen gerne per Mail oder bei einem persönlichen Gespräch!
Haben Sie noch Fragen, möchten Infos anfordern oder mit uns sprechen?
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