Ambulant Betreutes Wohnen

für Menschen mit psychischen Behinderungen und/ oder mit schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen
Ambulant betreutes Wohnen

Beschreibung

Das Ambulant Betreute Wohnen unterstützt Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Menschen mit andauernden Abhängigkeitserkrankungen, ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die konkrete Gestaltung des Ambulant Betreuten Wohnens orientiert sich stets an den individuellen Bedarfen, Ressourcen und Zielen der Klientinnen und Klienten. Das Ambulant Betreute Wohnen kann in folgenden Lebensbereichen unterstützen:

  • Eigenständiges Wohnen
  • Arbeit
  • Finanzen und Behörden
  • Freizeit
  • Soziale Beziehungen und Familie
  • Gesundheit
  • Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Versorgung

Ziele

  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Verbesserung der selbstständigen Lebensführung
  • Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben
  • Entwicklung von Handlungskompetenzen in Krisen und Konflikten
  • Sicherstellung der grundlegenden Versorgung in der eigenen Wohnung

Zielgruppe und Indikatoren

Unser Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit einer wesentlichen oder drohenden psychischen oder seelischen Behinderung, aufgrund

  • einer psychischen Beeinträchtigung
  • einer chronischen Suchterkrankung gemäß ICD- 10 F1.

Folgende Voraussetzungen müssen für das Ambulant Betreute Wohnen erfüllt sein:

  • Antrag auf Eingliederungshilfe/Sozialhilfeantrag
  • Fachärztliche Stellungnahme
  • Darstellung der persönlichen Sicht
  • Individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren

Kosten

Der Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) übernimmt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Kosten bei Klientinnen und Klienten

  • im Leistungsbezug von ALG II oder der der Grundsicherung
  • mit geringem Einkommen nach Bedürftigkeitsprüfung.

Gegebenenfalls wird bei einer ausreichenden Vermögens- und/oder Einkommenslage ein Eigenanteil notwendig.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler das Ambulant Betreute Wohnen in Anspruch nehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung!

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite es LWL:

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/

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Art:

Ambulant Betreutes Wohnen,Psychosoziale Dienste

Umfang:
individuell

Maximale Teilnehmerzahl:
unbegrenzt

Investition:
Kostenträger LWL

Starttermine:
individueller Einstieg möglich

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